Der neue Glücksspielstaatsvertrag, kurz GlüStV, ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten und schafft damit bundesweit einheitliche Bedingungen für Anbieter von Glücksspielangeboten und Sportwetten. Bereits seit 2012 hatte Schleswig-Holstein eine eigene Regelung für Online-Glücksspielanbieter getroffen, welche in weiten Teilen als Grundlage für die neue Regelung gilt. Wesentliche Punkte dabei sind der Schutz der Spieler und verbesserte Kontrollmechanismen. Mit der neuen Gesetzgebung ist es für Anbieter nun in allen 16 Bundesländern legal möglich, Glücksspiele wie Online-Poker, Online-Casinos oder Online-Automatenspiele im Internet zu betreiben, wenn sie sich an die neuen Vorschriften und Maßnahmen halten.
Der neue Staatsvertrag erlaubt nun das Betreiben von Spielen in Online-Casinos und legt gleichzeitig Mechanismen und Bedingungen fest, die dem Schutz und der Sicherheit der Spieler dienen. Wesentliches Ziel ist es, einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und Anzeichen von Spielsucht früh zu erkennen. Um gefährdete Gruppen besser zu bestimmen und vom Spielbetrieb auszuschließen, müssen eindeutige Daten über die Spieler erhoben und vom Anbieter geprüft werden.
Das Gesetz sieht vor, dass sich Anbieter mit einer zentralen „Limitdatei“ verbinden müssen, in der die Spieler individuell erfasst werden. Die Herausforderung besteht darin, die Spieler einzeln zu identifizieren, um zu verhindern, dass es zu Mehrfachanmeldungen oder zu parallelem Spielen kommt. Auch das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 EUR pro Monat gilt es hier zu kontrollieren. Der Abgleich mit der spielformübergreifenden zentralen Sperrdatei soll dafür sorgen, dass gesperrte Spieler und Minderjährige keinen Zugriff auf die Spielplattformen erhalten. Das Spielersperrsystem unterscheidet dabei zwischen einer Selbstsperre und einer Fremdsperre. Die Dauer einer Fremdsperre beträgt mindestens ein Jahr, eine Selbstsperre mindesten drei Monate.
Aus den Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt geht dabei genauer auf Anforderungen für den Abgleich ein:
„Der Betrieb des aus Gründen der Suchtprävention erforderlichen anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystems erfordert die Erfassung personenbezogener Daten jedes Spielers zum Abgleich mit der Sperrdatei. Die zu erfassenden Daten und zum Zwecke des Abgleichs zu übermittelnden Daten sind zu einer eindeutigen Identifizierung des Spielers erforderlich und entsprechen den nach dem Geldwäschegesetz ohnehin von zahlreichen Anbietern zu erhebenden Daten. Zu diesen personenbezogenen Daten gehört auch die Adresse des Spielers, da eine Namens- und Geburtstagsgleichheit nicht ausgeschlossen werden kann.“
- GlueStV_2021_Erlaeuterungen
Es ist Aufgabe der Anbieter, sich ein technisches System einzurichten und zu betreiben, das alle notwendigen Daten sammelt und bereithält, die die zentrale Glücksspielaufsichtsbehörde für ihre Kontrolle anfordert. Auch der Zugriff und die elektronische Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde muss darin geregelt sein. Vorbild für diese Regelungen ist der sogenannte „Safe-Server“, mit dem Schleswig-Holstein seit 2012 alle zugelassenen Anbieter kontrolliert. Dieses System stellt eine Verbindung zwischen dem Glücksspielanbieter und dem Auswertesystem der Aufsichtsbehörde sowie der zuständigen Finanzbehörde dar.
Die Gesamtheit dieser Maßnahmen sollen zukünftig von einer zentralen Glücksspielbehörde gesteuert und überwacht werden. Dadurch sollen illegale Glücksspielangebote effektiver unterbunden und gleichzeitig das bestehende Angebot besser überwacht werden. Durch die Begrenzungen des Angebots soll der Spieltrieb auf einem natürlichen Niveau gehalten und exzessives Spielen verhindert werden. Zudem sollen die Spieler besser vor Betrug durch unseriöse Anbieter geschützt werden, da nur Glücksspielanbieter mit einer gültigen deutschen Lizenz zugelassen werden. Der von allen 16 Ländern unterzeichnete Vertrag beschränkt sich also nicht nur auf die Legalisierung von Online-Casinos. Vielmehr geht er mit einer ganzen Reihe neuer Regelungen einher, die vor allem dem Spielerschutz dienen sollen und Mechanismen einführt, die eine bessere Kontrolle gewährleisten, um wirksame Maßnahmen gegen Spielsucht zu ergreifen. Diese greifen nicht nur online, sondern betrifft auch Betreiber von Spielautomaten in Spielhallen oder Gaststätten.
„Wer demnach nach dem 1. Juli 2021 seinen Betrieb nicht an das Spielersperrsystem angemeldet hat, darf grundsätzlich keine Geldspielgeräte betreiben. Es wird davon ausgegangen, dass der Spielgeräteaufsteller die erstmalige Registrierung durchführen muss. (..) Das bedeutet, dass ein Gastwirt, wenn er Spielautomaten aufgestellt hat, jeden Spieler prüfen muss, durch Ausweiskontrolle zu identifizieren hat und mit der Sperrdatei abzugleichen hat.“
-Glücksspiel: Neuer Staatsvertrag führt Sperrsystem ein
Wie können Glücksspielunternehmen diese neuen Vorschriften umsetzen und kann ihnen dabei ein Tool wie Loqates Adressverifizierung und die Telefon- und E-Mail-Verifizierung dabei helfen, auf einfache Art diesen Anforderungen zu entsprechen?
Der Gesetzgeber sagt, dass Anbieter personenbezogene Daten erheben und diese zur Identifizierung des Spielers abgeglichen werden müssen. Durch den Einsatz umfassender Methoden zur Identitätsüberprüfung können Glücksspielanbieter die Einrichtung von Konten und die Kundenakquise verbessern, die Risiken von Betrug und Nichteinhaltung von Vorschriften vermeiden und ihren Kundenstamm im Online-Glücksspiel ohne Bedenken erweitern. Aber nicht jedes Tool zur Datenüberprüfung ist dafür qualifiziert.
Das Ziel einer geeigneten Identitäts- und Adressüberprüfung muss es sein, den Onboarding-Prozess durch genaue Kundendaten zu verbessern und den Ablauf zu beschleunigen. Funktionen wie „Type-Ahead“ oder die „Unscharfe Suche“, auch „Fuzzy-Matching“ genannt, gestalten einen reibungslosen Onboarding-Prozess und bietet den Endnutzern das beste Kundenerlebnis. Gleichzeitig werden die Anbieter durch die Adressverifizierung bei der Erfüllung ihrer Pflicht unterstützt, indem nur relevante Adressen vorgeschlagen werden.
Glücksspielunternehmen, die über einen mehrschichtigen Ansatz verfügen, bei dem neben der Adressvalidierung weitere Ebenen von Identitätsattributen angewendet werden, sorgen für eine reibungslose Identitätsüberprüfung in der von ihren Kunden erwarteten Geschwindigkeit.
Unsere Lösungen zur Adressverifizierung und zur Telefon- und E-Mail-Verifizierung erhöht die Anmeldequoten durch ein verbessertes Kundenerlebnis und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften.
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Weiterführende Links und Quellen:
- Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben nach § 27p GlüStV 2021
- Neuer Glücksspielstaatsvertrag holt Branche aus der Illegalität – Kritik von Suchtexperten
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